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Mitglieder des Ältestenrat im ESV
Die Aufgaben des Ältestenrates sind: a) Wahrung der Einheit im Verein im Sinne der Satzung. Er hat das Präsidium bei der Verwirklichung der Vereinsgrundsätze und der Vereinsinteressen zu unterstützen. b) Der Ältestenrat ist die Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Delegiertenversammlung. c) Der Ältestenrat unterstützt die Betreuung der Altmitglieder. Mehr, können Sie gerne in unserer Satzung nachlesen. |
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