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Zu erreichen sind unsere Präsidiumsmitglieder über die Geschäftsstelle des ESV Neuaubing. Termineabsprachen sowie E-Mails, Post usw., senden Sie bitte an den ESV Neuaubing. Hier Auszüge aus unserer Vereinssatzung: § 10 Präsidium 1. Das Präsidium besteht aus einem Präsidenten / einer Präsidentin und mindestens zwei, höchstens vier Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen. 2. Die Mitglieder des Präsidiums werden von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Präsidiums im Amt. Scheidet ein Präsidiumsmitglied während der Amtsperiode aus, kann die Delegiertenversammlung für die restliche Amtszeit ein Ersatzmitglied nachwählen. 3. Grundsätzlich wird der Verein durch je zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Einzelheiten zum Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten regelt die Finanzordnung. 4. Dem Präsidium obliegt die Leitung des Vereines. Es ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung oder durch Ordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. 5. Das Präsidium ist im Rahmen des genehmigten Etats für alle Belange des haupt- und nebenamtlichen Personals zuständig. 6. Das Präsidium genehmigt Abteilungsordnungen. 8. Bei Beschlussfassung im Präsidium sind Stimmenthaltungen nur in den gesetzlichen Fällen sowie bei persönlicher Betroffenheit zulässig.
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