Kosten einer Mitgliedschaft
 
Der monatliche Vereinsbeitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
 
Grundbeitrag + Abteilungsbeitrag (ggf. je nach gewählter Abteilung)
 
Im Zuge der Aufnahme in den Verein erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines monatlichen Grundbeitrags. 
 
Beitragsstruktur:  
Hier bieten wir einen Überblick über die jeweiligen Grund- und Sonderbeiträge, unterteilt nach Ermäßigungen bzw. Abteilungen:
 
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Formalitäten: 
Zur Bezahlung der Beiträge muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Hierbei können Sie zwischen vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung auswählen. Die Einzüge erfolgen je nach ausgewählter Zahlungsweise zum 10. der Monate Februar, April, Juli und Oktober (bzw. zum nächstfolgenden Bankarbeitstag). Der (Jahres-) Abteilungsbeitrag Tennis wird zum 10. Mai eingezogen.
 
Bei Eintritt im Laufe des Jahres erfolgt der Einzug zeitnah und zeitanteilig.
 
Für Kurse, die auf unserer Homepage über "Kurse/Camps" separat buchbar sind, müssen die ausgeschriebenen Kursgebühren bezahlt werden. Sie werden per Lastschrift eingezogen.
 
Ermäßigungen:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr sind ermäßigt. Darüber hinaus muss der Nachweis für den ermäßigten Beitrag (Studierende, Schüler und Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr; Bundesfreiwilligendienstleistende; freiwillig Wehrdienstleistende; Rentner, Pensionäre und Schwerbehinderte ab 50%; Flüchtlinge und Asylbewerber vom 1. bis 3. Beitragsjahr) jeweils am 1. Werktag zum Quartalsanfang in der Geschäftsstelle vorliegen (Zusendung einer Kopie genügt). Bei fehlendem Nachweis wird automatisch der volle Beitrag eingezogen. Die Anerkennung der (gültigen) nachgereichten Bestätigung erfolgt dann zum nächsten Beitragseinzug. Es wird kein Beitrag zurückerstattet.
Eltern können für ihre Kinder beim Jobcenter/Bürgerhaus die Übernahme der Mitgliedsbeiträge beantragen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG erhalten.