Ort: Schulungsraum des ESV Neuaubing

Datum: Dienstag, 30.04.2024

Beginn: 19.00 Uhr

Die Einladung wird bis spätestens 14 Tage vor Termin per Email versandt.

 

Der Vereinsrat besteht aus:


a) dem Präsidium
b) den Abteilungsleitern/innen oder einer Stellvertretung
c) dem/der Vorsitzenden des Ältestenrates oder einer Stellvertretung
d) dem/der Vorsitzenden des Wirtschafts- und Verwaltungsrates oder einer Stellvertretung
e) den Koordinatoren / Koordinatorinnen der Sparten oder einer Stellvertretung
f) den Ehrenpräsidenten / Ehrenpräsidentinnen
g) dem/der Vereinsjugendsprecher/in oder einer Stellvertretung (beratend)
h) dem/der Vereinjugendleiter/in oder einer Stellvertretung (beratend)
i) der Revision (beratend)
j) der Geschäftsleitung (beratend).

Der Vereinsrat ist in allen Vereinsangelegenheiten beschlussfassendes Organ, soweit die Beschlussfassung nach den Bestimmungen dieser Satzung nicht anderen Organen übertragen ist.

Der Vereinsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Genehmigung der Vereinsrichtlinien
b) Genehmigung von Ordnungen, die als Ergänzung der Satzung dienen
c) Festsetzung der Aufnahmegebühren
d) Genehmigung von Sonderbeiträgen
e) Genehmigung der Haushalte der Abteilungen und Sparten
f) Genehmigung von Nachtragshaushalten
g) Genehmigung der Mittel für übergeordnete Jugendmaßnahmen
h) Zulassung und Auflösung von Abteilungen und Sparten
i) Ausschluss von Mitgliedern.

 
Der Vereinsrat ist nur bei Anwesenheit mindestens der Hälfte der Mitglieder nach Abs. 1. lit. a) bis f) beschlussfähig und entscheidet mit absoluter Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.


Der Vereinsrat ist vom Präsidenten / von der Präsidentin oder bei Verhinderung von einem anderen Präsidiumsmitglied in der Regel zweimal im Jahr mindestens 2 Wochen vor der Delegiertenversammlung einzuberufen.